Referenzbereich Abwasser

Gesamtplanung / Konzepte / Beratungen

Referenzbereich Abwasser

Gesamtplanung / Konzepte / Beratungen: Konformitätserklärung

678.051

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Auftraggeber

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Objekt

ARA Lauterbrunnen, Ausarbeitung übergeordnete Konformitätserklärung

Partner

Kuster + Hager Ingenieurbüro AG, St. Gallen

Zeitlicher Ablauf

Gefahrenermittlung vor Ort Jan. 2021
Erstellen Dokumentation Jan. 21 - Jul. 21

Kurzbeschrieb

Die ARA Lauterbrunnen wurde 1988 in Betrieb genommen und verarbeitet das Abwasser aus den Ortsteilen Isenfluh, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg, Lauterbrunnen und Wengen. Da die Inbetriebnahme der ARA Lauterbrunnen vor 1997 erfolgte, verfügt sie über keine übergeordnete Konformitätserklärung.
In den letzten Jahren wurde die ARA jedoch kontinuierlich erneuert:

  • 2017 – 2018:  Einbau Membranbiologie
  • 2019:             Ersatz Blockheizkraftwerk

Da es sich dabei um wesentliche Änderungen handelt, gelten für die ARA Lauterbrunnen nun dieselben Anforderungen, wie bei einem Neubau, womit eine übergeordnete Konformitätserklärung zu erstellen ist. Die ARA Lauterbrunnen wurde in acht Teilsysteme eingeteilt und die erforderlichen Dokumente erstellt:

  • Technischen Dokumentation
  • Betriebs- und Wartungsanleitung
  • Gefahrenermittlung & Risikobeurteilung
  • Massnahmen zur Risikominimierung
  • Komponentenlisten
  • Konformitätserklärung

Besonderheiten

  • Aufgrund des Alters der ARA Lauterbrunnen sind für die meisten Komponenten keine Konformitätserklärungen vorhanden

  • Erste übergeordnete Konformitätsbewertung der ARA Lauterbrunnen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Alle übergeordneten Dokumente, welche zum Ausstellen der Konformitätserklärung erforderlich waren, mussten erstellt werden

Teilsysteme der ARA Lauterbrunnen
Ablauf Risikobeurteilung
Spezifischer Gefahrennachweis

Unsere Leistungen als Planer

  • Einteilen der Anlage in Teilsysteme

  • Schnittstellendefinition

  • Gefahrenermittlung vor Ort

  • Risikobeurteilung & Massnahmenempfehlung

  • Erstellen der erforderlichen Dokumentation gemäss Maschinenrichtlinie 2006/42/EG